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Mit einer Patientenverfügung können Sie zum Ausdruck bringen, dass Sie in Krankheitssituationen, die zum Tode führen werden, keine Behandlung wünschen, die Ihr Leben künstlich verlängern würde.
Eine Patientenverfügung bezieht sich auf den Sterbeprozess oder auf einen nicht mehr veränderbaren Ausfall lebenswichtiger Körperfunktionen mit absehbarer Todesfolge.
Sie können mit der Patientenverfügung Anweisungen zur Sterbebegleitung geben. Hierbei geht es einerseits um einen möglichen Behandlungsverzicht.
- Geltung der Verfügung: Nennung exemplarischer Situationen
- Lebenserhaltende Maßnahmen
- Schmerz- und Symptombehandlung
- Künstliche Ernährung
- Künstliche Flüssigkeitszufuhr
- Wiederbelebung
- Künstliche Beatmung
- Dialyse
- Antibiotika
- Blut und Blutbestandteile
- Organspende
- Ort der Behandlung
- Verbindlichkeit, Auslegung, Durchsetzung und Widerruf der Verfügung
- Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
- Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung
- Aktualisierung
- Schlussformel
- Schlussbemerkungen
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