Mit einem Berliner Testament stellen Ehegatten sicher, dass der überlebende Ehepartner auf gewohntem Niveau weiterleben kann. Erreicht wird dies, weil die Ehepartner sich gegenseitig als Erben einsetzen und die Kinder zunächst von der Erbfolge ausschließen. Dies kann grundsätzlich auf zwei Wegen geschehen: Bei der Einheitslösung findet keine doppelte Besteuerung der Erbschaft statt. Zudem ist der Überlebende als Alleinerbe nicht in seiner Verfügungsberechtigung beschränkt. Gemeinschaftliches Testament
In dem gemeinschaftlichen Testament setzen sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein. Mit enthalten ist eine Klausel für den Fall, dass die Kinder nach dem Tod des Erstverstorbenen Ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen. In dem Fall erhalten Sie auch nach dem Tode des Letztverstorbenen nicht mehr als den Pflichtteil. Wichtig: Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Testaments ist, dass dieses entweder notariell beurkundet oder handschriftlich abgefasst und unterschrieben wird. Sorgerechtsverfügung beider Elternteile
Jeder weiß, dass täglich Menschen durch Unfälle aus dem Leben gerissen werden. Sicher haben auch Sie sich schon einmal mit der Frage beschäftigt: Was passiert mit unserem Kind, wenn uns gemeinsam etwas zustößt? Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie regeln, wer im Fall der Fälle Vormund oder Pfleger werden soll. Gleichzeitig legen Sie fest, wer diese Befugnis auf gar keinen Fall haben darf. Einfach downloaden und an Ihre Wünsche anpassen! Beachten Sie die weiteren Produktinformationen.
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