Neben den reinen Bankdarlehen werden gerade in jüngster Zeit vermehrt Darlehensverträge zwischen Privatpersonen bzw. Geschäft und Privatpersonen abgeschlossen. Entsprechend hoch ist das Interesse an geeigneten Musterverträgen.
Kredite von einer anderen Privatperson aufzunehmen. Solche Darlehen werden auch als Privatdarlehen bezeichnet. Bei dem Darlehensgeber handelt es sich oft um Bekannte, Freunde oder Bekannte. Oft verlässt man sich, dass die andere Partei rechtschaffen ist und keine Betrügereien beabsichtigt. Doch das ist nicht immer garantiert, weshalb es sinnvoll ist, einen privaten Darlehensvertrag abzuschließen. Ein solcher Vertrag sollte auf jeden Fall juristisch korrekte Formulierungen enthalten, damit er vor Gericht auch als Beweisgrundlage dienen kann.
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